Die Stadtschulpflegschaft Soest ist die Vertretung
der Eltern und Erziehungs-berechtigten der Schüler und
Schülerinnen an den Schulen der Stadt Soest.
Sie hat ihren Sitz in Soest.
Sie führt den Namen Stadtschulpflegschaft Soest,
abgekürzte Bezeichnung "SSP Soest".
§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
Der Zweck der SSP Soest ist:
die Interessenvertretung der Elternschaft, der
Schüler und Schülerinnen an den Schulen der Stadt Soest,
die Optimierung des Systems Schule,
die Anerkennung und Verankerung der
schulformübergreifenden Stadt-, Gemeinde und
Kreisschulpflegschaften im Schulmitwirkungsgesetz.
Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Unterstützung und Stärkung der
Elternvertreter der einzelnen Schulen bei der
Ausübung ihrer verfassungsgemäßen und
gesetzlichen Rechte auf Mitwirkung im Schulwesen
und beim Schulträger,
Organisation von gemeinsamen
Informations-Veranstaltungen und das Ermöglichen von
Erfahrungsaustausch.
Kooperation mit der Stadt Soest, der
Schulleiterkonferenz und den Schülervertretungen.
Kooperation z.B. mit kommunalen
Spitzenverbänden und dem Ministerium für Schule,
Wissenschaft und Forschung. Insbesondere wird
die Zusammenarbeit mit den landesweit
arbeitenden Elternvereinigungen, den
Lehrerverbänden und Schulleitervereinigungen
angestrebt
Die SSP Soest ist konfessionell, parteipolitisch
und weltanschaulich neutral. Sie ist selbstlos tätig und
verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
Die Aufgaben der SSP Soest ergeben sich aus dem
verfassungsrechtlich garantierten Recht der Eltern und
Erziehungsberechtigten an der Gestaltung des Schulwesens
mitzuwirken und die Interessen der Schülerinnen und
Schüler in der Stadt zu vertreten. Sie umfassen
Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit der
einzelnen Schulpflegschaften der städtischen Schulen
hinausgehen.
§ 3 Organe der SSP Soest
Organe der SSP Soest sind die Mitgliederversammlung
(Delegierte der Schulpflegschaften) und der Vorstand.
§ 4 Versammlung der Stadtschulpflegschaft
Die Versammlung der SSP Soest besteht aus den
Schulpflegschaftsvorsitzenden der städtischen Schulen
und bis zu drei Delegierten jeder Schule. Jede Schule
hat eine Stimme.
Die Versammlung wählt den Vorstand der SSP Soest.
Die Versammlung berät und beschließt über alle
Angelegenheiten, die ihr vom Vorstand, aus ihrer Mitte
oder von einer Schulpflegschaft vorgelegt werden.
Die Versammlung kann mit der Mehrheit von zwei
Dritteln der abgegebenen Stimmen die Satzung abändern
und der SSP Soest eine Geschäftsordnung geben.
In Angelegenheiten, die nur eine Schulpflegschaft
betreffen, kann gegen die Stimmen der betroffenen
Schulpflegschaft kein Beschluss gefasst werden.
Die Versammlung der SSP-Soest tritt bei Bedarf,
jedoch mindestens einmal jährlich zusammen. Sie ist
außerdem einzuberufen, wenn mindestens 1/5 der
Mitglieder es verlangt.
Die Einberufung muss vom Vorstand mindestens 1 Woche vor
dem Termin schriftlich oder per E-Mail mit einer
vorläufigen Tagesordnung erfolgen. Ergänzungsanträge zur
Tagesordnung sind spätestens zu Beginn der Versammlung
mitzuteilen, über ihre Annahme in die Tagesordnung ist
abzustimmen. Anträge zur Satzungsänderung sind hiervon
ausgeschlossen.
Die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist
beschlussfähig.
Beschlüsse werden mit einfacher
Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit wird die
Abstimmung nach erneuter Beratung wiederholt. Kommt auch
dann keine einfache Mehrheit zustande, ist der Antrag
abgelehnt.
Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen.
Sie muss mindestens die Teilnehmerliste und den Wortlaut
der gefassten Beschlüsse umfassen und ist vom
Versammlungsleiter/in sowie dem Protokollführer/in zu
unterzeichnen.
§ 5 Vorstand der Stadtschulpflegschaft
Der Vorstand der SSP Soest besteht aus dem oder
der Vorsitzenden, dem oder der 2. Vorsitzenden und dem
oder der Schriftführer/in und dem oder der
Kassierer(in).
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der SSP
Soest.
Er führt die Beschlüsse der Versammlung der SSP
Soest aus.
Die Vorsitzenden vertreten die SSP Soest nach außen,
insbesondere gegenüber dem Schulträger, der Stadt Soest.
Der Vorstand oder die Versammlung können für
bestimmte Angelegenheiten ein Mitglied des Vorstandes
oder der Versammlung mit der ständigen Vertretung der
oder des Vorsitzenden betrauen und Arbeitsgemeinschaften
bilden.
§ 6 Wahlordnung
Wahlen finden in jedem zweiten Jahr zu Beginn des
jeweiligen Schuljahres statt.
In der SSP Soest ist aus der Versammlung der
Delegierten innerhalb von vier Monaten der Vorstand zu
wählen. Die Geschäftsordnung kann bestimmen, dass die
Wahl des oder der 1. oder 2. Vorsitzenden um ein Jahr
verschoben wird. Die Verschiebung der Wahl innerhalb
eines Jahres ist entweder für die oder den 1. oder 2.
Vorsitzenden(e) möglich.
Die Mitglieder des Vorstandes sind jeweils in
eigenen Wahlgängen zu wählen. Gewählt ist, wer die
Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält und die Wahl
annimmt.
Die Wahlen sind geheim, einstimmig kann die
Versammlung von geheimer Wahl absehen.
Die Mandatsdauer der Delegierten und Amtsdauer der
Vorstände beträgt zwei Jahre. Die Delegierten und die
Vorstände führen nach Ablauf der Mandatsdauer ihre
Aufgabe solange weiter, bis die neuen Mandatsträger bzw.
Vorstände ihr Amt angetreten haben.
Das Mandat der Delegierten endet vorzeitig, wenn
sie das Amt niederlegen, nicht mehr der Elternschaft der
Schule angehören oder die Schule sie nicht mehr
entsendet. Das Mandat geht auf die in dem entsendenden
Gremium gewählte Stellvertretung über. Verliert auch
diese ihr Mandat, sind Nachwahlen durchzuführen. Das
Mandat wird durch das Volljährigwerden des Kindes des
Delegierten nicht berührt.
Das Amt eines Mitglieds des Vorstandes der SSP
Soest endet vorzeitig, wenn das Vorstandsmitglied sein
Amt niederlegt oder abgewählt wird. Die übrigen
Vorstandsmitglieder rücken in der Reihenfolge ihrer
Wahl auf. Über die Notwendigkeit einer Ergänzungswahl
entscheidet der verbleibende Vorstand.
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Wir möchten, dass Ihr sicher
und gut zur Schule und nach dem Unterricht wieder
zurück nach Hause kommt. Wenn bei der Fahrt mit Bus
und/oder Bahn ein Problem aufgetreten ist, dann
könnt Ihr uns dies hier mitteilen.